Informationen & Aktionen
Gemäß § 9 der Satzung des F.C. Hansa Rostock e.V. beschließt die Mitgliederversammlung folgende ab dem 01.01.2011 gültige Mitgliedsbeiträge:
Jahresbeitrag | 96,00 Euro |
Jahresbeitrag ermäßigt | |
bis zum 18. Geburtstag: | 30,00 Euro |
bis zum 25. Geburtstag: | 48,00 Euro |
ab dem 65. Geburtstag: | 48,00 Euro |
Mitglied auf Lebenszeit: | 1.965,00 Euro |
ALG-Empfänger, Schwerbehinderte: | 48,00 Euro |
Die Ermäßigung (ALG, Schwerbehinderte) gilt nur bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises. |
sonstige Jahresbeiträge | |
Fördermitgliedschaft | über 96,00 Euro |
Der Beitrag für die Fördermitgliedschaft muss über 96,00 Euro liegen und kann in seiner Höhe vom Mitglied selbst definiert werden. |
Ermäßigungen gelten nicht rückwirkend, sondern ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt und die Voraussetzungen für die Ermäßigung gegenüber dem Verein in schriftlicher Form nachgewiesen sind. Für alle Ermäßigungen (ALG-Empfänger, Schwerbehinderte) gilt eine schriftliche Antrags- und Nachweispflicht. Dem Antrag sind eindeutige Nachweise beizufügen.
Nach Ablauf der Gültigkeit des Nachweises für den Ermäßigungsgrund hat das Mitglied die Pflicht, das Fortbestehen der Voraussetzung für die Ermäßigung unaufgefordert beim Verein nachzuweisen. Andernfalls werden die nicht ermäßigten Beiträge fällig.